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Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 30 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 30 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.

Mitzuführende Dokumente:
  • Weiter- oder Rückflugticket
  • Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel
  • Dokumente, die den Zweck der Reise beschreiben
  • Bestätigung der Fluggesellschaft über die Beförderung ohne Visum

Einreise auf dem Landweg:
Insbesondere bei Bahnreisen muss darauf geachtet werden, dass - je nach Bahnstrecke - Ein- und Ausreisen in Russland vorhanden sind. Ein Visum mit einmaliger Einreise ist dann nicht mehr ausreichend. Bei der Einreise über den Landweg wird die Migrationskarte nur einmal abgestempelt und Reisende sind polizeilich nur 5 Tage gemeldet. Bei der Einreise mit dem eigenen Fahrzeug müssen folgende Dokumente vorab bei der kasachischen Botschaft eingereicht werden:
  • Bezeichnung der detaillierten Fahrtroute
  • genaue Informationen zum Fahrzeug (Kennzeichen, Typ, etc.)
  • Kopie des Fahrzeugscheins
  • Kopie des internationalen Führerscheins

Grenze zu Kirgisistan:
Der Grenzverlauf zwischen Kirgisistan und Kasachstan ist nicht an allen Stellen klar ausgeschildert. Bei Grenzübertritten abseits von offiziellen Kontrollstellen kann es zu Geld - oder Haftstrafen kommen. Es wird empfohlen, nur mit einem ortskundigen Reiseführer zu reisen.

Mo.. 13.05.2024

Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
  • Gelbfieber, Nur bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr gemäß WHO: https://www.passolution.de/gelbfieberinfektionsgebiete/. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
  • Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
  • Hepatitis A
  • Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
  • Typhus
  • Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
  • Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition

Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen.  Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.

Fr.. 20.11.2020

Coronabestimmungen:

Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Kasachstan akzeptiert grundsätzlich keine doppelte Staatsangehörigkeit. (Ehemaligen) kasachischen Staatsangehörigen mit doppelter Staatszugehörigkeit drohen bei Einreise mit dem kasachischen Pass der Einzug des Reisepasses und/oder eine Geldstrafe.
Registrierung:
Innerhalb von drei Tagen nach Einreise muss sich jeder Ausländer bei der zuständigen Stelle der Migrationspolizei registrieren lassen. In der Regel übernehmen das die Betreiber der Unterkunft. Reisende sollten jedoch sicherstellen, dass dies gemacht wird, da ansonsten Geldstrafen auf sie zukommen können.
Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
  • Ausweisdokument
  • Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Diese sollte notariell beglaubigt sein. Die Einverständniserklärung sollte ins Russische oder Kasachische übersetzt worden sein.


Mo.. 06.05.2024

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