Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 15 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 15 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Die visumfreie Einreise für 15 Tage gilt voraussichtlich bis zum 30.11.2024.
Hinweis:
Von Antragstellern, deren Reisepässe nach dem 1. Januar 2014 ausgestellt wurden, wird teilweise für den Visumantrag die Vorlage des vorherigen, abgelaufenen Reisepasses zusammen mit dem aktuellen Reisepass verlangt. Sollte der vorherige Pass eingezogen worden sein, ist eine unterschriebene Erklärung über den Zeitpunkt und den Ort des Verbleibs vorzulegen. Weiterhin ist in die Erklärung aufzunehmen, welche Länder in den letzten drei Jahren, also ab dem 1. Januar 2014, besucht wurden sowie die Dauer des jeweiligen Aufenthaltes.
Wenn sich im Reisepass mehrere Einreisestempel von der Türkei befinden, kann es vorkommen, dass bei der Beantragung des Visums im Konsulat persönlich vorgesprochen werden muss.
Mitzuführende Dokumente:
- Reisepass, mit mindestens zwei freien gegenüberliegenden Seiten
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis einer Unterkunft
Reisen nach Tibet:
Grundsätzlich wird für Reisen in die Autonome Region Tibet eine Spezialgenehmigung ("Tibet Travel Permit") vom tibetischen Fremdenverkehrsamt benötigt. Diese kann ausschließlich für Reisegruppen (Mindestanzahl: 5 Personen) über ein vom tibetischen Fremdenverkehrsamt akkreditiertes Reisebüro gestellt werden. Das Reisebüro muss für die gesamte Reise den Transport und den Reiseführer stellen.
Reisen nach Hongkong und Macau:
Ist während der Reise ein Aufenthalt in den Sonderverwaltungszonen Chinas geplant, so ist zu beachten, dass diese nach chinesischem Gesetz als "Ausland" gelten und dass eine Reise dorthin visumtechnisch eine Ausreise aus China darstellt. Eine Wiedereinreise nach China ist daher nur möglich, wenn zuvor ein chinesisches Visum für die zwei- bzw. mehrfache Einreise ausgestellt wurde.
Mo.. 22.04.2024