Coronabestimmungen:
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.
Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Vorherige Reiseaufenthalte:
Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten oder aus dem Iran vorhanden sein, so ist bei der Einreise mit einer Sicherheitsbefragung zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Dies gilt ebenfalls bei Stempeln/Visa von Malaysia, Indonesien oder dem Sudan. Auch ausländische Staatsangehörige mit palästinensischer Herkunft müssen mit einer Sicherheitsbefragung rechnen. Eine Sicherheitsbefragung kann zudem dann stattfinden, wenn bei ausländischen Staatsangehörigen eine arabische oder iranische Abstammung oder islamische Religionszugehörigkeit vermutet wird.
Doppelstaatsbürger:
Personen, die auch die Staatsbürgerschaft des Ziellands haben, benötigten zur Ein- und Ausreise auch den entsprechenden Pass. Bitte beachten Sie, dass Doppelstaatsbürger von den Behörden wie Einheimische behandelt werden können.Israelische Staatsangehörige oder "Permanent Residents", die bis zur Vollendung ihres 16. Lebensjahres in Israel ansäßig waren, sind grundsätzlich zum Wehrdienst verpflichtet, auch bei ausländischer Staatsangehörigkeit. Bei Einreise wird auf Musterung verwiesen und die Ausreise ist erst nach der Musterung und eventuell nach absolviertem Wehrdienst möglich.
Doppelstaatsbürger, die auch die Staatsangehörigkeit von Libanon, Syrien, Irak oder Iran besitzen, benötigen eine spezielle Einreisegenehmigung, die vorab bei der Auslandsvertretung eingeholt werden muss.
Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Unterschriebene Einverständniserklärung beider Eltern. Gilt für Minderjährige unter 16 Jahren.
Sicherheitslage:
Aufgrund der volatilen Sicherheitslage in der Region ist der Flugverkehr nach/aus Israel derzeit beeinträchtigt.
Besonderheit:
Reisende, die über eine palästinensische ID-Nummer verfügen, können nur über Jordanien (Allenby-Brücke) in das Westjordanland einreisen. Eine Einreise nach Israel ist nur mit Genehmigung möglich. Für die Ein- und Ausreise wird grundsätzlich ein palästinensischer Reisepass benötigt. Personen, die aus dem Gazastreifen stammen und über eine palästinensische ID-Nummer verfügen, können weder nach Israel noch in das Westjordanland einreisen.
Einreise in das Westjordanland
Für Einreisen zu ausschließlichen Aufenthalten im Westjordanland wird eine Genehmigung benötigt, die vor Reisebeginn bei der zuständigen Behörde (CoGAT) eingeholt werden muss. Die Einreise soll dabei über die Allenby-Brücke (Jordanien) erfolgen. Dies gilt jedoch nicht bei Reisen nach Israel, während derer das Westjordanland kurzzeitig besucht wird. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link:
https://www.gov.il/en/departments/policies/judeaentry2022
Fr.. 13.09.2024