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Reisebedingungen

Liebe Reisegäste!

Wir von der ALDI SUISSE TOURS GmbH & Co. KG (Vermittler) und der Eurotours Ges.m.b.H. (Veranstalter) haben unsere Reiseangebote sorgfältig ausgesucht und von unserer Seite die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass ihr unbeschwerte Ferienfreuden geniessen könnt. Ein wesentlicher Bestandteil unserer Geschäftsbeziehung mit euch sind auch unsere AVRB, die die Grundlage des zu schliessenden Reisevertrages zwischen euch und uns bilden.
Hier findet ihr, welche Leistungen wir für euch erbringen, wofür wir euch gegenüber haften und welche Rechte und Pflichten ihr als Reiseteilnehmer habt.
Bei von uns vermittelten zusätzlichen Transportleistungen (Flugtickets, Schiffspassagen, Mietwagen usw.) gelten die Haftungsbeschränkungen bzw. Vertragsbedingungen des jeweils durchführenden Unternehmens (Airline, Reederei usw.). Für diese Leistungen sind die vorliegenden AVRB nicht anwendbar.
1.1. Die AVRB regeln die Beziehung zwischen dir als Konsumenten und uns als Reiseveranstalter bzw. Vermittler von Pauschalreisen und sonstigen touristischen Dienstleistungen aus unserem Reiseveranstalterangebot, das mittels Prospekten oder im Internet publiziert wird.
1.2. Als Pauschalreise gilt die im voraus festgelegte Verbindung von mindestens zwei der folgenden Dienstleistungen, wenn diese Verbindung zu einem Gesamtpreis angeboten wird und länger als 24 Stunden dauert oder eine Übernachtung einschliesst:
a) Beförderung
b) Unterbringung
c) andere touristische Dienstleistungen, die nicht Nebenleistungen der Beförderung oder Unterbringung sind und einen beträchtlichen Teil der Gesamtleistung ausmachen.
2.1. Als Veranstalter gilt jede Person/Firma, die Pauschalreisen nicht nur gelegentlich organisiert und diese direkt oder über einen Vermittler anbietet
2.2. Als Vermittler gilt jede Person/Firma, welche die vom Veranstalter zusammengestellte Pauschalreise oder andere touristische Dienstleistungen anbietet
2.3. Als Konsument gilt jede Person
a) welche eine Pauschalreise oder eine andere touristische Dienstleistung bucht oder zu buchen sich verpflichtet;
b) in deren Namen oder zu deren Gunsten eine Pauschalreise oder eine andere touristische Dienstleistung gebucht oder eine Buchungsverpflichtung eingegangen wird.
3.1 Der Vertrag zwischen dir und der ALDI SUISSE TOURS GmbH & Co. KG kommt mit der Bestätigung deiner persönlichen, telefonischen, elektronischen (online) bzw. schriftlichen Buchung zustande. Sobald der Vertrag in Kraft tritt, gelten für dich und uns die nachstehenden Rechte und Pflichten.
3.2. Wenn du mehrere Reiseteilnehmer anmeldest, musst du für deren Pflichten aus dem Reisevertrag, vor allem für die Bezahlung des Reisepreises, wie für deine eigenen Pflichten einstehen. Diese AVRB gelten für alle Reiseteilnehmer.
3.3. Wir weisen dich ausdrücklich darauf hin, dass unsere Leistungen bei Flugreisen – wenn nicht anders angegeben – erst ab deinem Abflughafen gelten. Für das rechtzeitige Eintreffen am Abflugort bist du selbst verantwortlich.
4.1. Wir übernehmen keine Haftung für eine Einreiseverweigerung aufgrund nicht bzw. nicht zeitgerecht eingeholter oder nicht erhaltener Visa. Für die Einhaltung der jeweils gültigen Pass-, Visa, Gesundheits-, Devisen- und Zollbestimmungen bist du selbst verantwortlich.
4.2. Für Bürger anderer Staaten gelten möglicherweise besondere Visa-bestimmungen; Du bist selbst für die zeitgerechte Besorgung der nötigen Dokumente verantwortlich.
4.3. Wir empfehlen dir, dich auf alle Fälle im eigenen Interesse über die jeweils aktuell gültigen Bestimmungen über das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) zu erkundigen (www.eda.admin.ch).
5.1. Preise
Der zu zahlende Reisepreis ergibt sich aus unseren Reiseprospekten bzw. Internet-Angeboten. Falls nicht ausdrücklich anders erwähnt, verstehen sich unsere Preisangaben pro Person und Aufenthalt im Doppelzimmer.
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Druckfehler vorbehalten; massgeblich ist die Reservierungsbestätigung.
5.2. Buchungsgebühren
Bei uns gibt es keine Buchungs-, Beratungs- oder Servicegebühren bzw. auch keine Auftragspauschalen. Lediglich bei Flugreisen verrechnen wir bei Namensänderungen die von den Airlines fakturierten Kosten 1:1 weiter.
5.3. Zahlungsbedingungen
Innerhalb von 8 Tagen nach Buchung sind eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises und 100 % der Prämie einer allfällig abgeschlossenen Reiseversicherung zu zahlen. Der Restbetrag ist bis spätestens 20 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei Buchungen, die weniger als 28 Tage vor Abreise erfolgen, ist der gesamte Reisepreis innerhalb von 7 Tagen fällig.
Bitte berücksichtige bei deinen Zahlungen den Bankweg; massgeblich ist der Zahlungseingang auf unserem Konto. Die Reiseunterlagen werden nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises, zeitgerecht (ca. 1 Woche) vor Reiseantritt, versandt.
5.4. Sicherstellung von Kundengeldern
Kundengeldsicherung der Eurotours Ges.m.b.H. gemäss dem Bundesgesetz über Pauschalreisen bei der Wiener Städtischen Allgemeinen Versicherungs AG, Schottenring 30, A-1011 Wien, Police-Nr. 08-G666.600-6. Ansprüche sind bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt eines Insolvenzfalles bei der Wiener Städtischen einzubringen (Telefon: 0043-1.53139, Telefax: 0043-53129-3138).
6.1. Meldung
Falls du eine bei uns gebuchte Reise nicht antreten kannst, teile dies bitte mittels eingeschriebenem Brief und unter Angabe eines Grundes umgehend deiner Buchungsstelle mit. Diesem Schreiben legst du bitte allfällig bereits ausgehändigte Reiseunterlagen (z.B. Flugtickets) bei. Da für die Berechnung der Annullierungskosten das Eingangsdatum deiner Annullierung bei der Buchungsstelle ausschlaggebend ist, empfehlen wir dir parallel dazu auch eine entsprechende Anzeige per Telefon bzw. E-Mail.
6.2. Änderung/Umbuchung
Bitte achten Sie auf die korrekte Eingabe der Namen (gleichlautend mit jenen in Ihren Reisedokumenten, keine akademischen Titel, mindestens erster Vorname). Für Namenskorrekturen bei Flugbuchungen (maximal 3 Buchstaben) fallen Kosten in Höhe von CHF 75 an. Darüber hinausgehende Namensänderungen sind mit einer Stornierung der Buchung (100 % Stornogebühr) und gleichzeitigem Neukauf eines Flugtickets gleichzusetzen Umbuchungen des Reisedatums, der Destination oder der Unterkunft nach Vertragsabschluss sind bis zum Beginn der Annullierungsfristen kostenlos. Danach verrechnen wir die Annullierungskosten lt. Staffel für das annullierte Angebot zuzüglich Reisepreis für das neu gebuchte Angebot.
6.3. Ersatzperson
Vorausgesetzt, dass alle beteiligten Unternehmen bzw. Lieferanten eine derartige Änderung akzeptieren, keine Anordnungen von Behörden, gesetzliche Vorschriften oder Tarifbestimmungen dem entgegenstehen, ist der Eintritt einer Ersatzperson unter den von dir gebuchten Voraussetzungen gestattet, sofern diese die besonderen Erfordernisse der Reise erfüllt.
Du haftest allerdings nebst der Ersatzperson persönlich für die Bezahlung des Reisepreises und allfällig aus der Namensänderung entstehender Kosten. Unter Vorbehalt der organisatorischen Möglichkeiten ist der Eintritt einer Ersatzperson bis längstens zwei Werktage vor Reiseantritt zulässig.
6.4. Annullierungskosten
Je nach Reiseart gelten folgende Annullierungskosten:

bis 30. Tag vor Reiseantritt: 10 % 
ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt: 25 % 
ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt: 50 % 
ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt: 65 % 
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt: 85 % 

Für Hotelunterkünfte, Ferienwohnungen, Schiffsreisen, Bus-Eintagesfahrten, Sonderzüge oder Linienflugreisen zu Sondertarifen gelten mitunter besondere Bedingungen.
Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Meldung, zu spätem Erscheinen am Abflug- oder Abreiseort bzw. Verpassen des Abfluges wegen unvollständiger Reisepapiere verrechnen wir 100 % des Reisepreises.
Prämien für die Reiseversicherung können unabhängig von den sonstigen Annullierungskosten nicht rückerstattet werden.

Für Buchungen von «HOTEL+FLUG individuell und flexibel» Pauschalreisen, bei denen Eurotours als Veranstalter auftritt, gelten - sofern nicht mit dem Kunden (Reisenden) gesondert vereinbart - folgende Annullierungskosten:

bis 30. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt 60 %
ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt 70 %
ab dem 09. Tag vor Reiseantritt und bei No-Show 85 % des Reisepreises

Produkte mit besonderen (abweichenden) Annullierungskosten:
Für den Fall, dass bei ausgesuchten Reisen von der oben genannten Stornostaffel abweichende Annullierungskosten zur Anwendung kommen, wird Eurotours die Kunden (Reisenden) in der entsprechenden Ausschreibung bzw. Buchungsstrecke ausdrücklich darüber informieren.
6.5. Reiseversicherung
Die Prämie für eine Reiseversicherung ist nicht im Reisepreis inkludiert. Die Prämie für unser umfangreiches Reiseversicherungspaket „Tour Care“ ist beim jeweiligen Angebot publiziert, die Leistungsbeschreibung und Versicherungsbedingungen schicken wir mit der Buchungsbestätigung zu bzw. sind auf unserer Homepage einsehbar. Die Prämie wird dir automatisch verrechnet, sofern du nicht bereits privat versichert bist (z.B. bei ELVIA, Europäische Reiseversicherung, Intertours-Winterthur usw.). Beim Vorliegen einer bereits bestehenden privaten Versicherungsdeckung ist die Buchungsstelle berechtigt, eine schriftliche Verzichtserklärung des Reiseteilnehmers zu verlangen.
6.6. Preisänderungen
Der Veranstalter behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Reisepreis aus Gründen, die nicht von seinem Willen abhängig sind, zu erhöhen, sofern der Reisetermin mehr als zwei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Derartige Gründe sind ausschliesslich die Änderung der Beförderungskosten - etwa der Treibstoffkosten - der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und entsprechende Gebühren auf Flughäfen oder die für die betreffende Reiseveranstaltung anzuwendenden Wechselkurse.

Bei einer Preissenkung aus diesen Gründen ist diese an den Reisenden weiterzugeben.

Innerhalb der Zweimonatsfrist können Preiserhöhungen nur dann vorgenommen werden, wenn die Gründe hiefür bei der Buchung im einzelnen ausgehandelt und am Buchungsschein vermerkt wurden.

Ab dem 20. Tag vor dem Abreisetermin gibt es keine Preisänderung.

Eine Preisänderung ist nur dann zulässig, wenn bei Vorliegen der vereinbarten Voraussetzungen auch eine genaue Angabe zur Berechnung des neuen Preises vorgesehen ist. Dem Kunden sind Preisänderungen und deren Umstände unverzüglich zu erklären.

Bei Änderungen des Reisepreises um mehr als 10 Prozent ist ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ohne Stornogebühr jedenfalls möglich.

Der Veranstalter ist verpflichtet, entweder direkt oder im Wege des vermittelnden Reisebüros dem Kunden die Vertragsänderung unverzüglich zu erklären und ihn dabei über die bestehende Wahlmöglichkeit entweder die Vertragsänderung zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten, zu belehren; der Kunde hat sein Wahlrecht unverzüglich auszuüben.

Sofern den Veranstalter ein Verschulden am Eintritt des den Kunden zum Rücktritt berechtigenden Ereignisses trifft, ist der Veranstalter diesem gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet.
7.1. Programmänderungen
Wenn höhere Gewalt, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern, kann es sich als notwendig erweisen, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen wie Unterkunft, Transportmittel, Fluggesellschaften oder Flugzeiten zu ändern. Wir werden uns in diesem Falle bemühen, dir nach objektiven Gesichtspunkten eine mindestens gleichwertige Ersatzleistung anzubieten, die den Gesamtzuschnitt der Reise nicht erheblich beeinträchtigt. Du wirst raschest möglich von uns über allfällig nötige Programmänderungen informiert.
7.2. Höhere Gewalt und Streiks
Liegen Gründe vor, die die Durchführung einer Reise unmöglich machen, wie höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks, behördliche Massnahmen, Entzug oder Verweigerung von Landerechten oder Umstände, die aus unserer Sicht zur Gefährdung von Leben und Gesundheit führen könnten, können wir auch kurzfristig vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen. Muss die Reise aus den oben erwähnten Gründen abgesagt oder der Aufenthalt abgebrochen werden, bemühen wir uns, die Reiseteilnehmer so schnell als möglich in ein anderes Feriengebiet zu bringen oder in die Schweiz zurückzubringen. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Wir sind berechtigt, von der Rückerstattung deiner Zahlung nachweislich erbrachte Aufwendungen in Abzug zu bringen.
7.3. Mindestbeteiligung
Für bestimmte Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die je nach Reise unterschiedlich sein kann. Diese Zahl wird bei den Angeboten publiziert. Beteiligen sich an einer Reise zu wenig Teilnehmer, können wir die Reise bis 22 Tage vor dem vereinbarten Reisetermin absagen. Wir informieren dich so schnell als möglich, wenn zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. In diesem Fall bemühen wir uns, dir eine nach objektiven Gesichtspunkten mindestens gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Ist das Ersatzprogramm günstiger, vergüten wir dir den Preisunterschied. Ist ein Ersatzprogramm nicht möglich oder verzichtest du darauf, erstatten wir dir die bereits geleisteten Zahlungen zurück. Ein Anspruch auf Durchführung eines Ersatzprogrammes besteht nicht. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung des Vertrages und Kostenübernahme für diverse Vorleistungen deinerseits (z.B. Impfungen) sind ausgeschlossen.
Wird eine vereinbarte Leistung nicht oder nur mangelhaft erbracht, bist du berechtigt und verpflichtet, sobald als möglich bei uns oder unserer örtlichen Vertretung sofortige und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen.
Ist es uns innerhalb von 48 Stunden nicht möglich, für Abhilfe oder eine angemessene Lösung zu sorgen, bist du berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Wenn eine gleichwertige Ersatzleistung nicht erbracht werden kann, hast du Anspruch auf eine Preisminderung oder – gegen Beleg – auf Ersatz der Kosten bei eigener Abhilfe im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Leistung. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Falls ein Leistungsmangel eintritt oder dir die Fortsetzung der Reise oder des Aufenthaltes wegen schwerwiegender Mängel nicht mehr zugemutet werden kann, so musst du dir deine Beanstandung von uns oder unserer örtlichen Vertretung bestätigen lassen. Deine Beanstandung und unsere Bestätigung bzw. die Bestätigung unserer örtlichen Vertretung ist zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen unmittelbar, spätestens aber 30 Tage nach deiner Rückkehr bei deiner Buchungsstelle einzureichen. Schadenersatzansprüche bei später eintreffenden Beanstandungen oder solchen ohne unsere Bestätigung bzw. Bestätigung unserer örtlichen Vertretung können von uns abgelehnt werden.
Schäden, Verluste oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck bei Flugreisen müssen nach Ankunft an Ort und Stelle, spätestens jedoch innert sieben Tagen nach Entdeckung des Schadens, mittels Schadensanzeigeformular bei der zuständigen Fluggesellschaft oder deren Vertretung am Flughafen angezeigt werden. Fluggesellschaften lehnen Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden oder zu spät erfolgt ist.
9.1. Allgemein
Wir haften dir gegenüber als Reiseveranstalter für die sorgfältige Auswahl, Organisation, Beschaffung und gehörige Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen. Massgeblich ist die Vereinbarung bei Vertragsabschluss (Buchungsbestätigung). Änderungen bleiben vorbehalten.
9.2. Haftungsausschluss
Wir haften nicht für Leistungen von Dritten, die wir entsprechend deinem Auftrag nur vermittelt haben. Unsere Haftung beschränkt sich in diesen Fällen auf die sorgfältige Erbringung der Vermittlungsleistung.
Ausserhalb des Pauschalarrangements können am Reiseziel örtliche Veranstaltungen, Ausflüge oder Dienstleistungen gebucht werden, die aufgrund lokaler Gegebenheiten mit besonderen Risiken verbunden sind oder besondere physische Voraussetzungen verlangen. Du buchst solche Veranstaltungen auf dein eigenes Risiko. Wir lehnen dafür sowie für von dir von der örtlichen Reiseleitung/Vertretung gewünschte Dienstleistungen ausserhalb des Pauschalarrangements jegliche Haftung ab, sofern für solche Angebote nicht ausdrücklich wir oder unsere örtliche Vertretung als Veranstalter oder Leistungserbringer verantwortlich zeichnen.
9.3. Wir übernehmen keine Haftung, wenn die gehörige Erfüllung des Vertrages aufgrund folgender Ursachen nicht möglich ist:
a) wegen Versäumnisse deinerseits vor oder während der Reise;
b) wegen unvorhersehbaren oder nicht abwendbaren Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt sind;
c) wegen höherer Gewalt oder auf ein Ereignis, das wir trotz aller Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten, wie z.B. Streiks, Flugverspätungen, politische Unruhen, Naturkatastrophen und behördliche Massnahmen.
9.4. Unfälle und Erkrankungen
Wir haften für den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung während der Reise, sofern dieser schuldhaft von uns oder einem von uns beauftragten Unternehmen verursacht wurden. Sind wir für das Verhalten der von uns beauftragten Drittunternehmen haftbar, musst du deine Schadenersatzansprüche gegenüber diesen Unternehmen an uns abtreten.
In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit der Benützung von Transportunternehmen (Fluglinien, Eisenbahn-, Schiffs-, Busunternehmen etc.) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche in der Höhe auf die Summe beschränkt, die sich aus den jeweils anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergibt. Eine weitergehende Haftung von uns ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
9.5. Flugreisen
Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegen hinsichtlich der Haftung bei Tod oder Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, dem Verlust oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Montrealer Übereinkommens oder Warschauer Abkommens. Welches Abkommen unter welchen Voraussetzungen zur Anwendung kommt, richtet sich danach, welche Staaten die Abkommen unterzeichnet und ratifiziert haben.
9.6. Übrige Schäden (Sach- und Vermögensschäden usw.)
Bei übrigen Schäden (Sach- und Vermögensschäden usw.) haften wir nur, falls uns oder ein von uns beauftragtes Unternehmen ein Verschulden trifft, wobei die Haftung auf den unmittelbaren Schaden und von der Höhe her auf den zweifachen Reisepreis beschränkt ist. Sind wir für das Verhalten der von uns beauftragten Drittunternehmen haftbar, musst du deine Schadenersatzansprüche gegenüber diesen Unternehmen an uns abtreten.
Bei Schäden und Verlusten, die im Zusammenhang mit der Benützung von Transportunternehmen (Fluglinien, Eisenbahn-, Schiffs-, Busunternehmen etc.) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche in der Höhe auf die Summe beschränkt, welche sich aus den jeweils anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergibt. Eine weitergehende Haftung unsererseits ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
9.7. Versicherungsschutz
Unsere Haftung als Reiseveranstalter ist gemäss diesen Haftungsbestimmungen beschränkt, ebenso die Haftung der Transportunternehmen, die sich nach den internationalen Abkommen bzw. nationalen Gesetzen richten. Wir machen dich ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Transportunternehmungen in verschiedenen Ländern mangels gesetzlicher Grundlagen nur über einen ungenügenden Versicherungsschutz für Unfälle, Gepäckverlust oder –beschädigung etc. verfügen. Wir empfehlen dir daher, deinen Versicherungsschutz zu prüfen und allenfalls für die Dauer der Reise eine entsprechende Reiseversicherung abzuschliessen.
9.8. Sicherheit
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) veröffentlicht Informationen über Länder, in denen allfällige sicherheitspolitische oder andere erhöhten Risiken bestehen. Über die Reisehinweise kannst du dich selbst beim EDA (www.eda.admin.ch, Telefon 031-323 84 84) oder bei deiner Buchungsstelle informieren.
Medizinische Hinweise findest du u.a. unter www.bag.admin.ch oder www.safetravel.ch. Wir gehen davon aus, dass du dich vor Antritt der Reise über die Reise- und Gesundheitshinweise informiert hast und dir die entsprechenden Risiken vollständig bewusst sind.
In allen Feriengebieten weltweit kann es ohne vorherige Ankündigung zu Naturereignissen (z.B. Unwetter aller Art, Waldbrände etc.) mit schwerwiegenden Auswirkungen kommen. In einigen Fällen kann die ordnungsgemässe Erbringung der gebuchten Leistungen beeinträchtigt werden.
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung empfehlen wir dir, dich an den unabhängigen Ombudsmann für das Reisegewerbe zu wenden. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Adresse: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach, CH-8038 Zürich.
Die personenbezogenen Daten, die du uns zur Verfügung stellst, werden elektronisch verarbeitet und von uns und unseren Leistungsträgern genutzt, sofern sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Eine sonstige Weitergabe deiner Daten an Dritte ist ausgeschlossen.
Im Verhältnis zwischen dir und der Eurotours Ges.m.b.H. als Reiseveranstalter und der ALDI SUISSE TOURS GmbH & Co. KG als Reisevermittler ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
Kundengeldsicherung gemäss Pauschalreiseverordnung (PRV)

Die Eurotours Ges.m.b.H. ist durch eine Garantie der Erste Group Bank AG (Garantieerklärung Nr. 618418) für den Insolvenzfall abgesichert. Als Abwickler fungiert die Europäische Reiseversicherung AG, Kratochwjlestrasse 4, 1220 Wien, Telefon +43 1 3172500. Ansprüche sind bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen nach Eintritt eines der in § 1 Abs 3 PRV genannten Ereignisse binnen 8 Wochen beim Abwickler anzumelden.

Kundengelder dürfen nicht früher als 11 Monate vor dem vereinbarten Reiseende entgegengenommen werden. Eine früher als 20 Tage vor Reiseantritt zu leistende Anzahlung darf 20% des Reisepreises nicht übersteigen.

Details zur Reiseleistungsausübungsberechtigung und Insolvenzabsicherung findest du unter www.gisa.gv.at/abfrage unter GISA-Zahl 21907890.


Alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Bitte beachte, dass unsere Aktionsangebote nur im angegebenen Zeitraum und vorbehaltlich der durch Kontingente beschränkten Verfügbarkeit buchbar sind. Die buchbaren Reisetermine findest du beim jeweiligen Angebot. Es gelten die Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB) des Reiseveranstalters Eurotours Ges.m.b.H. in A-6370 Kitzbühel/Tirol. Die AVRB orientieren sich am Schweizerischen Bundesgesetz über Pauschalreisen (PRG) und können auf aldi-suisse-tours.ch online eingesehen und ausgedruckt werden. Ausser bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 1 Woche vor Abreise) werden die AVRB dem Kunden gemeinsam mit der Reservierungsbestätigung auch per Post zugesandt. Als Anzahlung werden von Eurotours 20 % des Reisepreises innerhalb von 10 Tagen nach Buchungseingang übernommen, Restzahlungen nicht früher als 14 Tage vor Reiseantritt. Sicherstellung von Kundengeldern gemäss PRG bei der Erste Group Bank AG mit der Garantieerklärung Nr. 586115 mit erhöhter Garantiesumme. Als Abwickler im Insolvenzfall des Veranstalters fungiert die Europäische Reiseversicherung AG, Kratochwjlestrasse 4, 1220 Wien – Telefon: +43 1 317 25 00. An diese sind sämtliche Anprüche bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen nach Eintritt des Insolvenzfalles einzubringen.

Änderungen, Druckfehler und Verfügbarkeiten vorbehalten.

Die zum Zeitpunkt deiner Buchung gültigen Allgemeinen Reisebedingungen werden dir gleichzeitig mit deiner Buchungsbestätigung auf elektronischem oder postalischem Weg übermittelt.

© 2010 ALDI SUISSE TOURS GmbH & Co. KG.
Reiseveranstalter: Eurotours Ges.m.b.H., Kirchberger Strasse 8, A-6370 Kitzbühel/Tirol
Reisevermittler: ALDI SUISSE TOURS GmbH & Co. KG, Hofer Strasse 1, A-4642 Sattledt/Oberösterreich
Postanschrift Schweiz: ALDI SUISSE TOURS, Postfach, CH-8021 Zürich
Servicetelefon Schweiz: 071 508 70 41 (gebührenfrei)
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