Wir von der ALDI SUISSE TOURS GmbH & Co. KG (Vermittler) und der
Eurotours Ges.m.b.H. (Veranstalter) haben unsere Reiseangebote
sorgfältig ausgesucht und von unserer Seite die Voraussetzungen
dafür geschaffen, dass Sie unbeschwerte Ferienfreuden geniessen
können. Ein wesentlicher Bestandteil unserer
Geschäftsbeziehung mit Ihnen sind auch unsere AVRB, die die
Grundlage des zu schliessenden Reisevertrages zwischen Ihnen und uns
bilden.
Hier finden Sie, welche Leistungen wir für Sie erbringen,
wofür wir Ihnen gegenüber haften und welche Rechte und
Pflichten Sie als Reiseteilnehmer haben.
Bei von uns vermittelten zusätzlichen Transportleistungen
(Flugtickets, Schiffspassagen, Mietwagen usw.) gelten die
Haftungsbeschränkungen bzw. Vertragsbedingungen des jeweils
durchführenden Unternehmens (Airline, Reederei usw.). Für
diese Leistungen sind die vorliegenden AVRB nicht anwendbar.
1. Vertragsgegenstand
1.1. Die AVRB regeln die Beziehung zwischen Ihnen als
Konsumenten und uns als Reiseveranstalter bzw. Vermittler von
Pauschalreisen und sonstigen touristischen Dienstleistungen aus unserem
Reiseveranstalterangebot, das mittels Prospekten oder im Internet
publiziert wird.
1.2. Als Pauschalreise gilt die im voraus festgelegte
Verbindung von mindestens zwei der folgenden Dienstleistungen, wenn
diese Verbindung zu einem Gesamtpreis angeboten wird und länger
als 24 Stunden dauert oder eine Übernachtung einschliesst:
a) Beförderung
b) Unterbringung
c) andere touristische Dienstleistungen, die nicht
Nebenleistungen der Beförderung oder Unterbringung sind und einen
beträchtlichen Teil der Gesamtleistung ausmachen.
2. Veranstalter, Vermittler und Konsument
2.1. Als Veranstalter gilt jede Person/Firma, die
Pauschalreisen nicht nur gelegentlich organisiert und diese direkt oder
über einen Vermittler anbietet
2.2. Als Vermittler gilt jede Person/Firma, welche
die vom Veranstalter zusammengestellte Pauschalreise oder andere
touristische Dienstleistungen anbietet
2.3. Als Konsument gilt jede Person
a) welche eine Pauschalreise oder eine andere
touristische Dienstleistung bucht oder zu buchen sich verpflichtet;
b) in deren Namen oder zu deren Gunsten eine
Pauschalreise oder eine andere touristische Dienstleistung gebucht oder
eine Buchungsverpflichtung eingegangen wird.
3. Vertragsabschluss
3.1 Der Vertrag zwischen Ihnen und der ALDI SUISSE
TOURS GmbH & Co. KG kommt mit der Bestätigung Ihrer
persönlichen, telefonischen, elektronischen (online) bzw.
schriftlichen Buchung zustande und sofern die Buchung von Ihnen nicht
innerhalb von 7 Tagen kostenlos storniert wird; massgeblich ist das
Datum der Reservierungsbestätigung. Die Frist ist eingehalten,
wenn die Erklärung des Widerrufs am siebten Tag der Post
übergeben oder auf elektronischem Weg (E-Mail) gesendet wird.
Sobald der Vertrag in Kraft tritt, gelten für Sie und uns die
nachstehenden Rechte und Pflichten. Diese Regelung gilt nicht für
Buchungen, die weniger als 14 Tage vor Abreise erfolgen.
3.2. Wenn Sie mehrere Reiseteilnehmer anmelden,
müssen Sie für deren Pflichten aus dem Reisevertrag, vor
allem für die Bezahlung des Reisepreises, wie für Ihre
eigenen Pflichten einstehen. Diese AVRB gelten für alle
Reiseteilnehmer.
3.3. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin,
dass unsere Leistungen bei Flugreisen – wenn nicht anders angegeben –
erst ab Ihrem Abflughafen gelten. Für das rechtzeitige Eintreffen
am Abflugort sind Sie selbst verantwortlich.
4. Pass, Visa, Impfungen, Devisen- und
Zollbestimmungen
4.1. Wir übernehmen keine Haftung für eine
Einreiseverweigerung aufgrund nicht bzw. nicht zeitgerecht eingeholter
oder nicht erhaltener Visa. Für die Einhaltung der jeweils
gültigen Pass-, Visa, Gesundheits-, Devisen- und Zollbestimmungen
sind Sie selbst verantwortlich.
4.2. Wo möglich und im Vorfeld organisierbar,
ist die Besorgung allfällig nötiger Visa für Schweizer
Bürgerinnen und Bürger bereits im Pauschalpreis inkludiert
und wird von uns für Sie erledigt. Dafür sind uns die
benötigten Dokumente (Reisepass, Formulare) zeitgerecht von Ihnen
zur Verfügung zu stellen.
4.3. Für Bürger anderer Staaten gelten
möglicherweise besondere Visa-bestimmungen; Sie sind selbst
für die zeitgerechte Besorgung der nötigen Dokumente
verantwortlich. Die Visum-Kosten laut Ausschreibung werden diesen
Kunden auf den Reisepreis gutgeschrieben.
4.4. Wir empfehlen Ihnen, sich auf alle Fälle im
eigenen Interesse über die jeweils aktuell gültigen
Bestimmungen über das Eidgenössische Departement für
auswärtige Angelegenheiten (EDA) zu erkundigen (www.eda.admin.ch).
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1. Preise
Der zu zahlende Reisepreis ergibt sich aus unseren Reiseprospekten bzw.
Internet-Angeboten. Falls nicht ausdrücklich anders erwähnt,
verstehen sich unsere Preisangaben pro Person und Aufenthalt im
Doppelzimmer.
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Druckfehler vorbehalten; massgeblich ist die
Reservierungsbestätigung.
5.2. Buchungsgebühren
Bei uns gibt es keine Buchungs-, Beratungs- oder Servicegebühren
bzw. auch keine Auftragspauschalen. Lediglich bei Flugreisen verrechnen
wir bei Namensänderungen die von den Airlines fakturierten Kosten
1:1 weiter.
5.3. Zahlungsbedingungen
Innerhalb von 10 Tagen nach Buchung sind eine Anzahlung von 20 % des
Reisepreises und 100 % der Prämie einer allfällig
abgeschlossenen Reiseversicherung zu zahlen. Der Restbetrag ist bis
spätestens 14 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei Buchungen,
die weniger als 21 Tage vor Abreise erfolgen, ist der gesamte
Reisepreis innerhalb von 7 Tagen fällig.
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihren Zahlungen den Bankweg;
massgeblich ist der Zahlungseingang auf unserem Konto. Die
Reiseunterlagen werden nach vollständiger Bezahlung des
Reisepreises, im Regelfall 10 Tage vor Abreise, versandt.
5.4. Sicherstellung von Kundengeldern
Kundengeldsicherung der Eurotours Ges.m.b.H. gemäss dem
Bundesgesetz über Pauschalreisen bei der Wiener Städtischen
Allgemeinen Versicherungs AG, Schottenring 30, A-1011 Wien, Police-Nr.
08-G666.600-6. Ansprüche sind bei sonstigem Anspruchsverlust
innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt eines Insolvenzfalles bei der Wiener
Städtischen einzubringen (Telefon: 0043-1.53139, Telefax:
0043-53129-3138).
6. Annullierung / Änderung
6.1. Meldung
Falls Sie eine bei uns gebuchte Reise nicht antreten können,
teilen Sie dies bitte mittels eingeschriebenem Brief und unter
Angabe eines Grundes umgehend Ihrer Buchungsstelle mit. Diesem
Schreiben legen Sie bitte allfällig bereits ausgehändigte
Reiseunterlagen (z.B. Flugtickets) bei. Da für die Berechnung der
Annullierungskosten das Eingangsdatum Ihrer Annullierung bei der
Buchungsstelle ausschlaggebend ist, empfehlen wir Ihnen parallel dazu
auch eine entsprechende Anzeige per Telefon bzw. E-Mail.
6.2. Änderung/Umbuchung
Für Namensänderungen bei Flugreisen verrechnen wir lediglich
die von den Airlines fakturierten Kosten 1:1 weiter. Umbuchungen des
Reisedatums, der Destination oder der Unterkunft nach Vertragsabschluss
sind bis zum Beginn der Annullierungsfristen kostenlos. Danach
verrechnen wir die Annullierungskosten laut Staffel für das
annullierte Angebot zuzüglich Reisepreis für das neu
gebuchte Angebot.
6.3. Ersatzperson
Vorausgesetzt, dass alle beteiligten Unternehmen bzw. Lieferanten eine
derartige Änderung akzeptieren, keine Anordnungen von
Behörden, gesetzliche Vorschriften oder Tarifbestimmungen dem
entgegenstehen, ist der Eintritt einer Ersatzperson unter den von Ihnen
gebuchten Voraussetzungen gestattet, sofern diese die besonderen
Erfordernisse der Reise erfüllt.
Sie haften allerdings nebst der Ersatzperson persönlich für
die Bezahlung des Reisepreises und allfällig aus der
Namensänderung entstehender Kosten. Unter Vorbehalt der
organisatorischen Möglichkeiten ist der Eintritt einer
Ersatzperson bis längstens zwei Werktage vor Reiseantritt
zulässig.
6.4. Annullierungskosten
Unabhängig von der Reiseart gelten folgende Annullierungskosten.
ab 29. bis 20. Tag
vor Reiseantritt
25 %
ab 19. bis 10. Tag
vor Reiseantritt
50 %
ab 9. bis 4. Tag vor
Reiseantritt
65 %
ab dem 3. Tag vor
Reiseantritt
85 %
Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Meldung, zu spätem
Erscheinen am Abflug- oder Abreiseort bzw. Verpassen des Abfluges wegen
unvollständiger Reisepapiere verrechnen wir 100 % des Reisepreises.
Prämien für die Reiseversicherung können unabhängig
von den sonstigen Annullierungskosten nicht rückerstattet werden.
6.5. Reiseversicherung
Die Prämie für eine Reiseversicherung ist nicht im Reisepreis
inkludiert. Die Prämie für unser umfangreiches
Reiseversicherungspaket „Tour Care“ ist beim jeweiligen Angebot
publiziert, die Leistungsbeschreibung und Versicherungsbedingungen
schicken wir mit der Buchungsbestätigung zu bzw. sind auf unserer
Homepage einsehbar. Die Prämie wird Ihnen automatisch verrechnet,
sofern Sie nicht bereits privat versichert sind (z.B. bei ELVIA,
Europäische Reiseversicherung, Intertours-Winterthur usw.). Beim
Vorliegen einer bereits bestehenden privaten Versicherungsdeckung ist
die Buchungsstelle berechtigt, eine schriftliche
Verzichtserklärung des Reiseteilnehmers zu verlangen.
7. Wir können die Reise nicht wie vereinbart
durchführen oder müssen diese vorzeitig abbrechen
7.1. Programmänderungen
Wenn höhere Gewalt, unvorhersehbare oder nicht abwendbare
Umstände es erfordern, kann es sich als notwendig erweisen, das
Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen wie Unterkunft,
Transportmittel, Fluggesellschaften oder Flugzeiten zu ändern. Wir
werden uns in diesem Falle bemühen, Ihnen nach objektiven
Gesichtspunkten eine mindestens gleichwertige Ersatzleistung
anzubieten, die den Gesamtzuschnitt der Reise nicht erheblich
beeinträchtigt. Sie werden raschest möglich von uns über
allfällig nötige Programmänderungen informiert.
7.2. Höhere Gewalt und Streiks
Liegen Gründe vor, die die Durchführung einer Reise
unmöglich machen, wie höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse,
Unruhen, Streiks, behördliche Massnahmen, Entzug oder Verweigerung
von Landerechten oder Umstände, die aus unserer Sicht zur
Gefährdung von Leben und Gesundheit führen könnten,
können wir auch kurzfristig vom Vertrag zurücktreten und die
Reise absagen. Muss die Reise aus den oben erwähnten Gründen
abgesagt oder der Aufenthalt abgebrochen werden, bemühen wir uns,
die Reiseteilnehmer so schnell als möglich in ein anderes
Feriengebiet zu bringen oder in die Schweiz zurückzubringen.
Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Wir sind berechtigt, von der Rückerstattung Ihrer Zahlung
nachweislich erbrachte Aufwendungen in Abzug zu bringen.
7.3. Mindestbeteiligung
Für bestimmte Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die je nach
Reise unterschiedlich sein kann. Diese Zahl wird bei den Angeboten
publiziert. Beteiligen sich an einer Reise zu wenig Teilnehmer,
können wir die Reise bis 22 Tage vor dem vereinbarten Reisetermin
absagen. Wir informieren Sie so schnell als möglich, wenn zu einem
früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. In diesem Fall
bemühen wir uns, Ihnen eine nach objektiven Gesichtspunkten
mindestens gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Ist das
Ersatzprogramm günstiger, vergüten wir Ihnen den
Preisunterschied. Ist ein Ersatzprogramm nicht möglich oder
verzichten Sie darauf, erstatten wir Ihnen die bereits geleisteten
Zahlungen zurück. Ein Anspruch auf Durchführung eines
Ersatzprogrammes besteht nicht. Schadenersatzansprüche wegen
Nichterfüllung des Vertrages und Kostenübernahme für
diverse Vorleistungen Ihrerseits (z.B. Impfungen) sind ausgeschlossen.
8. Beanstandungen/Ersatzansprüche
Wird eine vereinbarte Leistung nicht oder nur mangelhaft erbracht, sind
Sie berechtigt und verpflichtet, sobald als möglich bei uns oder
unserer örtlichen Vertretung sofortige und unentgeltliche Abhilfe
zu verlangen.
Ist es uns innerhalb von 48 Stunden nicht möglich, für
Abhilfe oder eine angemessene Lösung zu sorgen, sind Sie
berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Wenn eine gleichwertige
Ersatzleistung nicht erbracht werden kann, haben Sie Anspruch auf eine
Preisminderung oder – gegen Beleg – auf Ersatz der Kosten bei eigener
Abhilfe im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Leistung.
Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Falls ein
Leistungsmangel eintritt oder Ihnen die Fortsetzung der Reise oder des
Aufenthaltes wegen schwerwiegender Mängel nicht mehr zugemutet
werden kann, so müssen Sie sich Ihre Beanstandung von uns oder
unserer örtlichen Vertretung bestätigen lassen. Ihre
Beanstandung und unsere Bestätigung bzw. die Bestätigung
unserer örtlichen Vertretung ist zur Geltendmachung von
Ersatzansprüchen unmittelbar, spätestens aber 30 Tage nach
Ihrer Rückkehr bei Ihrer Buchungsstelle einzureichen.
Schadenersatzansprüche bei später eintreffenden
Beanstandungen oder solchen ohne unsere Bestätigung bzw.
Bestätigung unserer örtlichen Vertretung können von uns
abgelehnt werden.
Schäden, Verluste oder Zustellungsverzögerungen von
Reisegepäck bei Flugreisen müssen nach Ankunft an Ort und
Stelle, spätestens jedoch innert sieben Tagen nach
Entdeckung des Schadens, mittels Schadensanzeigeformular bei der
zuständigen Fluggesellschaft oder deren Vertretung am Flughafen
angezeigt werden. Fluggesellschaften lehnen Erstattungen ab, wenn die
Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden oder zu spät erfolgt
ist.
9. Haftungsbestimmungen
9.1. Allgemein
Wir haften Ihnen gegenüber als Reiseveranstalter für die
sorgfältige Auswahl, Organisation, Beschaffung und gehörige
Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen. Massgeblich ist die
Vereinbarung bei Vertragsabschluss (Buchungsbestätigung).
Änderungen bleiben vorbehalten.
9.2. Haftungsausschluss
Wir haften nicht für Leistungen von Dritten, die wir entsprechend
Ihrem Auftrag nur vermittelt haben. Unsere Haftung beschränkt sich
in diesen Fällen auf die sorgfältige Erbringung der
Vermittlungsleistung.
Ausserhalb des Pauschalarrangements können am Reiseziel
örtliche Veranstaltungen, Ausflüge oder Dienstleistungen
gebucht werden, die aufgrund lokaler Gegebenheiten mit besonderen
Risiken verbunden sind oder besondere physische Voraussetzungen
verlangen. Sie buchen solche Veranstaltungen auf Ihr eigenes Risiko.
Wir lehnen dafür sowie für von Ihnen von der örtlichen
Reiseleitung/Vertretung gewünschte Dienstleistungen ausserhalb des
Pauschalarrangements jegliche Haftung ab, sofern für solche
Angebote nicht ausdrücklich wir oder unsere örtliche
Vertretung als Veranstalter oder Leistungserbringer verantwortlich
zeichnen.
9.3. Wir übernehmen keine Haftung, wenn die
gehörige Erfüllung des Vertrages aufgrund folgender Ursachen
nicht möglich ist:
a) wegen Versäumnisse Ihrerseits vor oder
während der Reise;
b) wegen unvorhersehbaren oder nicht abwendbaren
Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglich
vereinbarten Leistungen nicht beteiligt sind;
c) wegen höherer Gewalt oder auf ein Ereignis,
das wir trotz aller Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten,
wie z.B. Streiks, Flugverspätungen, politische Unruhen,
Naturkatastrophen und behördliche Massnahmen.
9.4. Unfälle und Erkrankungen
Wir haften für den unmittelbaren Schaden bei Tod,
Körperverletzung oder Erkrankung während der Reise, sofern
dieser schuldhaft von uns oder einem von uns beauftragten Unternehmen
verursacht wurden. Sind wir für das Verhalten der von uns
beauftragten Drittunternehmen haftbar, müssen Sie Ihre
Schadenersatzansprüche gegenüber diesen Unternehmen an uns
abtreten.
In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit der Benützung von
Transportunternehmen (Fluglinien, Eisenbahn-, Schiffs-, Busunternehmen
etc.) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche in der
Höhe auf die Summe beschränkt, die sich aus den jeweils
anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergibt.
Eine weitergehende Haftung von uns ist in diesen Fällen
ausgeschlossen.
9.5. Flugreisen
Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegen
hinsichtlich der Haftung bei Tod oder Körperverletzung von
Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck
sowie der Zerstörung, dem Verlust oder der Beschädigung von
Reisegepäck den Regelungen des Montrealer Übereinkommens oder
Warschauer Abkommens. Welches Abkommen unter welchen Voraussetzungen
zur Anwendung kommt, richtet sich danach, welche Staaten die Abkommen
unterzeichnet und ratifiziert haben.
9.6. Übrige Schäden (Sach- und
Vermögensschäden usw.)
Bei übrigen Schäden (Sach- und Vermögensschäden
usw.) haften wir nur, falls uns oder ein von uns beauftragtes
Unternehmen ein Verschulden trifft, wobei die Haftung auf den
unmittelbaren Schaden und von der Höhe her auf den zweifachen
Reisepreis beschränkt ist. Sind wir für das Verhalten der von
uns beauftragten Drittunternehmen haftbar, müssen Sie Ihre
Schadenersatzansprüche gegenüber diesen Unternehmen an uns
abtreten.
Bei Schäden und Verlusten, die im Zusammenhang mit der
Benützung von Transportunternehmen (Fluglinien, Eisenbahn-,
Schiffs-, Busunternehmen etc.) eintreten, sind die
Entschädigungsansprüche in der Höhe auf die Summe
beschränkt, welche sich aus den jeweils anwendbaren
internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergibt. Eine
weitergehende Haftung unsererseits ist in diesen Fällen
ausgeschlossen.
9.7. Versicherungsschutz
Unsere Haftung als Reiseveranstalter ist gemäss diesen
Haftungsbestimmungen beschränkt, ebenso die Haftung der
Transportunternehmen, die sich nach den internationalen Abkommen bzw.
nationalen Gesetzen richten. Wir machen Sie ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die Transportunternehmungen in verschiedenen
Ländern mangels gesetzlicher Grundlagen nur über einen
ungenügenden Versicherungsschutz für Unfälle,
Gepäckverlust oder –beschädigung etc. verfügen. Wir
empfehlen Ihnen daher, Ihren Versicherungsschutz zu prüfen und
allenfalls für die Dauer der Reise eine entsprechende
Reiseversicherung abzuschliessen.
9.8. Sicherheit
Das Eidgenössische Departement für auswärtige
Angelegenheiten (EDA) veröffentlicht Informationen über
Länder, in denen allfällige sicherheitspolitische oder andere
erhöhten Risiken bestehen. Über die Reisehinweise können
Sie sich selbst beim EDA (www.eda.admin.ch, Telefon 031-323 84 84) oder
bei Ihrer Buchungsstelle informieren.
Medizinische Hinweise finden Sie u.a. unter www.bag.admin.ch oder
www.safetravel.ch. Wir gehen davon aus, dass Sie sich vor Antritt
der Reise über die Reise- und Gesundheitshinweise informiert haben
und Ihnen die entsprechenden Risiken vollständig bewusst sind.
In allen Feriengebieten weltweit kann es ohne vorherige
Ankündigung zu Naturereignissen (z.B. Unwetter aller Art,
Waldbrände etc.) mit schwerwiegenden Auswirkungen kommen. In
einigen Fällen kann die ordnungsgemässe Erbringung der
gebuchten Leistungen beeinträchtigt werden.
10. Ombudsmann
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung empfehlen wir Ihnen, sich an
den unabhängigen Ombudsmann für das Reisegewerbe zu wenden.
Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen eine faire und
ausgewogene Einigung zu erzielen. Adresse: Ombudsmann der Schweizer
Reisebranche, Postfach, CH-4601 Olten.
11. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen,
werden elektronisch verarbeitet und von uns und unseren
Leistungsträgern genutzt, sofern sie zur Vertragsdurchführung
erforderlich sind. Eine sonstige Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ist
ausgeschlossen.
12. Anwendbares Recht
Im Verhältnis zwischen Ihnen und der Eurotours Ges.m.b.H. als
Reiseveranstalter und der ALDI SUISSE TOURS GmbH & Co. KG als
Reisevermittler ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
Druckfehler und Änderungen vorbehalten.
Stand Jänner 2007
Reisepreissicherungsschein / Kundengeldsicherung
gemäss dem Bundesgesetz über Pauschalreisen (PRG)
Wir, die Eurotours Ges.m.b.H., Kirchberger Strasse 8, A-6370
Kitzbühel/Tirol, sind als Reiseveranstalter im
Veranstalterverzeichnis des österreichischen Bundesministeriums
für Wirtschaft und Arbeit unter der Eintragungsnummer 1998/0440
registriert. Für die bei der Eurotours Ges.m.b.H. gebuchten
Pauschalreisen sind bereits entrichtete Zahlungen, soweit die gebuchten
Reiseleistungen gänzlich oder teilweise infolge Insolvenz des
Reiseveranstalters nicht erbracht werden und notwendige Aufwendungen
für die Rückreise, die infolge Insolvenz des
Reiseveranstalters entstehen, durch die Garantieerklärung der
BAWAG-PSK mit der Nummer Nr.
00117-404-218 abgesichert. Die Haftung des
Versicherers
beschränkt sich gegenüber dem Kunden auf den von ihm
gezahlten Reisepreis und ist im Schadensfall mit der
Gesamtversicherungssumme begrenzt. Sollte die Versicherungssumme zur
Befriedigung sämtlicher Ansprüche nicht ausreichen, so werden
die Forderungen der Kunden mit dem aliquoten Anteil erfüllt. Als
Anzahlung werden von Eurotours 20 % des Reisepreises innerhalb von 10
Tagen nach Buchungseingang übernommen, Restzahlungen nicht
früher als 14 Tage vor Reiseantritt (der Kunde wird darauf
hingewiesen, einen möglichen Bankweg von bis zu 5 Tagen zu
beachten).
Im Insolvenzfall sind sämtliche Ansprüche bei sonstigem
Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt der Insolvenz beim
Abwickler anzumelden:
Mondial Assistance
ELVIA Reiseversicherungs AG
Pottendorferstraße 25-27
A-1120 Wien
Telefon: 0043-1-525 030
Alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Bitte beachten Sie, dass unsere
Aktionsangebote nur im angegebenen Zeitraum und vorbehaltlich der durch
Kontingente beschränkten Verfügbarkeit buchbar sind. Die
buchbaren Reisetermine finden Sie beim jeweiligen Angebot. Es gelten
die Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB) des
Reiseveranstalters Eurotours Ges.m.b.H. in A-6370 Kitzbühel/Tirol.
Die AVRB orientieren sich am Schweizerischen Bundesgesetz über
Pauschalreisen (PRG) und können auf www.aldi-suisse-tours.ch
online eingesehen und ausgedruckt werden. Ausser bei kurzfristigen
Buchungen (weniger als 1 Woche vor Abreise) werden die AVRB dem Kunden
gemeinsam mit der Reservierungsbestätigung auch per Post
zugesandt. Als Anzahlung werden von Eurotours 20 % des Reisepreises
innerhalb von 10 Tagen nach Buchungseingang übernommen,
Restzahlungen nicht früher als 14 Tage vor Reiseantritt.
Sicherstellung von Kundengeldern gemäss PRG bei der BAWAG-PSK Bank
mit der Garantieerklärung Nr. 00117-404-218 mit erhöhter
Garantiesumme. Als Abwickler im Insolvenzfall des Veranstalters
fungiert die Mondial Assistance ELVIA Reiseversicherungs AG,
Pottendorferstraße 25-27, A-1120 Wien, Telefon 0041-1-525030. An
diese sind sämtliche Anprüche bei sonstigem Anspruchsverlust
innerhalb von 8 Wochen nach Eintritt des Insolvenzfalles einzubringen.
Änderungen, Druckfehler und Verfügbarkeiten vorbehalten. (c)
2010 ALDI SUISSE TOURS GmbH & Co. KG.